Wichtig: Eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist vor der Installation Pflicht. Gerade im Hinblick auf den neuen §14a EnWG (Dimmbarkeit) und die begrenzten Leistungsreserven am Zähler – etwa bei der Kombination von Wärmepumpe und Wallbox – sind oft komplexe Verriegelungen nötig, um Überlastungen zu vermeiden.
Unser Service: Wir prüfen die Hausinstallation, planen die Absicherung (inkl. FI Typ A-EV oder Typ B), installieren die Ladestation und übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber. Auf Wunsch integrieren wir Lastmanagement, PV-Überschussladen oder Smart-Home-Funktionen.